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Kostenübernahme durch Kranken-

und Pflegekasse:

Unsere Kosten werden von der Pflegekasse übernommen,

lassen Sie sich gerne von uns beraten!

 

Wir sind ein zertifizierter Dienst nach §45a SGB XI

und daher können wir mit allen Pflege- und

Krankenkassen abrechnen.

 

Die Abrechnung der Leistungen über die Pflegekasse kann

erfolgen über:

💚  Entlastungsleistungen nach § 45 a

      und b SGB XI (ab Pflegegrad 1)

      in Höhe von bis zu 125 Euro

      im Monat

💚   Verhinderungspflege § 39 SGB XI

       (ab Pflegegrad 2) in Höhe von bis

        zu 1.612 Euro im Jahr (unter

        bestimmten    Voraussetzungen

        zzgl. bis zu 806 Euro der Kurzzeitpflege)  

 

💚   Pflegesachleistung (Max. 40 %)

 

Wir rechnen direkt mit Ihrer Kranken- oder Pflegekasse ab.

Sie brauchen nicht in Vorleistung gehen, wir kümmern uns

um alles Nötige!

Gerne können Sie uns auch privat buchen.

 

Wir kommen gerne zu Ihnen nach Hause um Sie kostenlos

zu beraten und informieren Sie über die weiteren

zusätzlichen Leistungen der Pflegekasse.

Sollten Sie noch keinen Pflegegrad haben, unterstützen

wir Sie gerne bei der Beantragung.

Auch helfen wir Ihnen bei den schriftlichen Unterlagen und

rufen in Ihrem Auftrag bei Ihrer Krankenkasse an.

 

Wir sind da, wenn Sie uns brauchen!

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