Glücksbringer Die Alltagshelfer
Gabriele-Heike Brandt
Kostenübernahme durch Kranken-und Pflegekasse:
Unsere Kosten werden von der Pflegekasse übernommen,
lassen Sie sich gerne von uns beraten!
Wir sind ein zertifizierter Dienst nach §45a SGB XI
und daher können wir mit allen Pflege- und
Krankenkassen abrechnen.
Die Abrechnung der Leistungen über die Pflegekasse kann
erfolgen über:
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Entlastungsleistungen nach § 45 a
und b SGB XI (ab Pflegegrad 1)
in Höhe von bis zu 131 Euro
im Monat
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Verhinderungspflege § 39 SGB XI
(ab Pflegegrad 2) in Höhe von bis
zu 1.685 Euro im Jahr (unter
bestimmten Voraussetzungen
zzgl. bis zu 927 Euro der Kurzzeitpflege)
Mit Pflegesachleistungen können pflegebedürftige Personen
ab Pflegegrad 2 einen Betreuungsdienst mit 40 % des
Betrages finanzieren.
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Pflegegrad 2: Von 761 Euro auf 796 Euro
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Pflegegrad 3: Von 1.432 Euro auf 1.497 Euro
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Pflegegrad 4: Von 1.778 Euro auf 1.859 Euro
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Pflegegrad 5: Von 2.200 Euro auf 2.299 Euro
Wir rechnen direkt mit Ihrer Kranken- oder Pflegekasse ab.
Sie brauchen nicht in Vorleistung gehen, wir kümmern uns
um alles Nötige!
Gerne können Sie uns auch privat buchen.
Wir kommen gerne zu Ihnen nach Hause um Sie kostenlos
zu beraten und informieren Sie über die weiteren
zusätzlichen Leistungen der Pflegekasse.
Sollten Sie noch keinen Pflegegrad haben, unterstützen
wir Sie gerne bei der Beantragung.
Auch helfen wir Ihnen bei den schriftlichen Unterlagen und
rufen in Ihrem Auftrag bei Ihrer Krankenkasse an.