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Kostenübernahme durch Kranken-und Pflegekasse:

​​

Unsere Kosten werden von der Pflegekasse übernommen,

lassen Sie sich gerne von uns beraten!

 

Wir sind ein zertifizierter Dienst nach §45a SGB XI

und daher können wir mit allen Pflege- und

Krankenkassen abrechnen.

 

Die Abrechnung der Leistungen über die Pflegekasse kann

erfolgen über:

​

  •  Entlastungsleistungen nach § 45 a

      und b SGB XI (ab Pflegegrad 1)

     in Höhe von bis zu 131 Euro

      im Monat

​

  • Verhinderungspflege § 39 SGB XI

     (ab Pflegegrad 2) in Höhe von bis

      zu 1.685 Euro im Jahr (unter

      bestimmten    Voraussetzungen

      zzgl. bis zu 927 Euro der Kurzzeitpflege)  

​

Änderung zum 1. Juli 2025 für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege:

 

Die Leistungen der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege 

werden zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst.

Dieserbeträgt maximal 3.539 Euro je Kalenderjahr und kann

flexibel für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege genutzt werden.

​

Die bisherige Regelung, dass nur ein Teil (bis 843 Euro) der Kurzzeitpflegeleistungen in Verhinderungspflegeleistungen 

umgewandelt werden kann, entfällt dann.

 

Mit Pflegesachleistungen können pflegebedürftige Personen

ab Pflegegrad 2 einen Betreuungsdienst mit 40 % des

Betrages finanzieren.

​

  • Pflegegrad 2: Von 761 Euro auf 796 Euro

  • Pflegegrad 3: Von 1.432 Euro auf 1.497 Euro

  • Pflegegrad 4: Von 1.778 Euro auf 1.859 Euro

  • Pflegegrad 5: Von 2.200 Euro auf 2.299 Euro

​

Wir rechnen direkt mit Ihrer Kranken- oder Pflegekasse ab.

Sie brauchen nicht in Vorleistung gehen, wir kümmern uns

um alles Nötige!

​

Gerne können Sie uns auch privat buchen.

 

Wir kommen gerne zu Ihnen nach Hause um Sie kostenlos

zu beraten und informieren Sie über die weiteren

zusätzlichen Leistungen der Pflegekasse.

​

Sollten Sie noch keinen Pflegegrad haben, unterstützen

wir Sie gerne bei der Beantragung.

​

Auch helfen wir Ihnen bei den schriftlichen Unterlagen und

rufen in Ihrem Auftrag bei Ihrer Krankenkasse an.

 

Wir sind da, wenn Sie uns brauchen!

© 2025 Glücksbringer Die Alltagshelfer Gabriele-Heike Brandt

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