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Kostenübernahme durch Kranken-und Pflegekasse:

Unsere Kosten werden von der Pflegekasse übernommen,

lassen Sie sich gerne von uns beraten!

 

Wir sind ein zertifizierter Dienst nach §45a SGB XI

und daher können wir mit allen Pflege- und

Krankenkassen abrechnen.

 

Die Abrechnung der Leistungen über die Pflegekasse kann

erfolgen über:

  •  Entlastungsleistungen nach § 45 a

      und b SGB XI (ab Pflegegrad 1)

     in Höhe von bis zu 131 Euro

      im Monat

  • Verhinderungspflege § 39 SGB XI

     (ab Pflegegrad 2) in Höhe von bis

      zu 1.685 Euro im Jahr (unter

      bestimmten    Voraussetzungen

      zzgl. bis zu 927 Euro der Kurzzeitpflege)  

 

Mit Pflegesachleistungen können pflegebedürftige Personen

ab Pflegegrad 2 einen Betreuungsdienst mit 40 % des

Betrages finanzieren.

  • Pflegegrad 2: Von 761 Euro auf 796 Euro

  • Pflegegrad 3: Von 1.432 Euro auf 1.497 Euro

  • Pflegegrad 4: Von 1.778 Euro auf 1.859 Euro

  • Pflegegrad 5: Von 2.200 Euro auf 2.299 Euro

Wir rechnen direkt mit Ihrer Kranken- oder Pflegekasse ab.

Sie brauchen nicht in Vorleistung gehen, wir kümmern uns

um alles Nötige!

Gerne können Sie uns auch privat buchen.

 

Wir kommen gerne zu Ihnen nach Hause um Sie kostenlos

zu beraten und informieren Sie über die weiteren

zusätzlichen Leistungen der Pflegekasse.

Sollten Sie noch keinen Pflegegrad haben, unterstützen

wir Sie gerne bei der Beantragung.

Auch helfen wir Ihnen bei den schriftlichen Unterlagen und

rufen in Ihrem Auftrag bei Ihrer Krankenkasse an.

 

Wir sind da, wenn Sie uns brauchen!

© 2025 Glücksbringer Die Alltagshelfer Gabriele-Heike Brandt

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