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Kostenübernahme durch Kranken-

und Pflegekasse:

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Unsere Kosten werden von der Pflegekasse übernommen,

lassen Sie sich gerne von uns beraten!

 

Wir sind ein zertifizierter Dienst nach §45a SGB XI

und daher können wir mit allen Pflege- und

Krankenkassen abrechnen.

 

Die Abrechnung der Leistungen über die Pflegekasse kann

erfolgen über:

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💚  Entlastungsleistungen nach § 45 a

      und b SGB XI (ab Pflegegrad 1)

      in Höhe von bis zu 125 Euro

      im Monat

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💚   Verhinderungspflege § 39 SGB XI

       (ab Pflegegrad 2) in Höhe von bis

        zu 1.612 Euro im Jahr (unter

        bestimmten    Voraussetzungen

        zzgl. bis zu 806 Euro der Kurzzeitpflege)  

 

💚   Pflegesachleistung (Max. 40 %)

 

Wir rechnen direkt mit Ihrer Kranken- oder Pflegekasse ab.

Sie brauchen nicht in Vorleistung gehen, wir kümmern uns

um alles Nötige!

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Gerne können Sie uns auch privat buchen.

 

Wir kommen gerne zu Ihnen nach Hause um Sie kostenlos

zu beraten und informieren Sie über die weiteren

zusätzlichen Leistungen der Pflegekasse.

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Sollten Sie noch keinen Pflegegrad haben, unterstützen

wir Sie gerne bei der Beantragung.

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Auch helfen wir Ihnen bei den schriftlichen Unterlagen und

rufen in Ihrem Auftrag bei Ihrer Krankenkasse an.

 

Wir sind da, wenn Sie uns brauchen!

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