Glücksbringer Die Alltagshelfer
Gabriele Brandt
Kostenübernahme durch Kranken-
und Pflegekasse:
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Unsere Kosten werden von der Pflegekasse übernommen,
lassen Sie sich gerne von uns beraten!
Wir sind ein zertifizierter Dienst nach §45a SGB XI
und daher können wir mit allen Pflege- und
Krankenkassen abrechnen.
Die Abrechnung der Leistungen über die Pflegekasse kann
erfolgen über:
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💚 Entlastungsleistungen nach § 45 a
und b SGB XI (ab Pflegegrad 1)
in Höhe von bis zu 125 Euro
im Monat
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💚 Verhinderungspflege § 39 SGB XI
(ab Pflegegrad 2) in Höhe von bis
zu 1.612 Euro im Jahr (unter
bestimmten Voraussetzungen
zzgl. bis zu 806 Euro der Kurzzeitpflege)
💚 Pflegesachleistung (Max. 40 %)
Wir rechnen direkt mit Ihrer Kranken- oder Pflegekasse ab.
Sie brauchen nicht in Vorleistung gehen, wir kümmern uns
um alles Nötige!
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Gerne können Sie uns auch privat buchen.
Wir kommen gerne zu Ihnen nach Hause um Sie kostenlos
zu beraten und informieren Sie über die weiteren
zusätzlichen Leistungen der Pflegekasse.
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Sollten Sie noch keinen Pflegegrad haben, unterstützen
wir Sie gerne bei der Beantragung.
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Auch helfen wir Ihnen bei den schriftlichen Unterlagen und
rufen in Ihrem Auftrag bei Ihrer Krankenkasse an.